Widerspruchsverfahren bei Kurzarbeitergeld und Corona-Überbrückungshilfe

Aktuell rollt die nächste Welle der Anträge auf Überbrückungshilfe und auf Kurzarbeitergeld über die Berater hinweg. Aber auch mit den Nachwirkungen der ersten Wellen aus dem Frühjahr und dem Sommer haben die Berater noch zu kämpfen. Zum einen muss teilweise gegen die Bescheide Widerspruch eingelegt werden. Zum anderen sind bereits die ersten Haftungsfälle für die Berater bei den Haftpflichtversicherern gemeldet worden.

Speziell zu Themen des Widerspruchsverfahrens und der Haftung ergeben sich wichtige Fragen für die Praxis, die in diesem Beitrag von KP Kanzleiführung professionell beantwortet werden.