Zu Jahresbeginn ist die Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten. Die Arbeitgeber sind gehalten, Mitarbeiter im Home-Office arbeiten zu lassen, soweit dem nicht zwingende betriebliche Gründe entgegenstehen.
Auch Kanzleien bemühen sich seither (wieder) verstärkt um jedenfalls hybride Lösungen („alternierende Telearbeit“), bei denen die Mitarbeiter zumindest tageweise aus dem Home-Office arbeiten. Dafür mussten in vielen Kanzleien zunächst die arbeitsorganisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden. Doch auch aus Sicht des Datenschutzes gilt es, wichtige Punkte zu beachten.
In diesem Beitrag aus der KP Kanzleiführung professionell erfahren Sie, worauf Sie mit Blick auf den Datenschutz achten müssen, wenn in Ihrer Kanzlei Home-Office praktiziert wird.