Steuerberater scheuen immer noch weitgehend Vergütungsvereinbarungen. Obwohl sie das mit Ausnahme der Zeitgebühr von Aufzeichnungen zu Schwierigkeit und Zeitaufwand sowie Bedeutung für den Mandanten entlastet und ihnen Sicherheit gibt, denn Verträge sind einzuhalten. Außerdem ersparen sie Zeit, wenn die Gebühr von vornherein vereinbart wird, denn wenn der Mandant nein dazu sagt, brauchen Sie gar nicht erst mit der Arbeit beginnen.
Auch vor Gericht sind sie sicher, denn die Vergütungsvereinbarung ist ein Vertrag, der einzuhalten ist. Wenn der auch noch schriftlich vorliegt und die Gebührenrechnung ordnungsgemäß ist, lässt sich der Anspruch sogar im wesentlich kürzeren Urkundsprozess durchsetzen.
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