Tipp: Prozessoptimierung am Flaschenhals bringt nichts

Die Qualität der Steuerberatung hat viel mit den Kanzleiprozessen zu tun. Alle in der Kanzlei sollten sich dessen bewusst sein und zu besseren Prozessen beitragen. Doch die besten Prozesse nutzen nichts, wenn die Arbeitsergebnisse am Schluss durch den Flaschenhals der Kanzleileitung müssen.

Hierzu ein kleines Beispiel: In einer Kanzlei hatte die Leitung die Devise Prozessoptimierung ausgegeben. Zwei Mitarbeiter haben sich daraufhin der Verbesserung der Prozesse um den Jahresabschluss angenommen. Als sie dann die Ergebnisse vorstellen sollten, war zu spüren, dass sie irgendwie nicht hinter den eigenen Vorschlägen zu stehen schienen. Erst auf Nachhaken fiel dann der Satz: “Was bringt das denn, wenn sich die Sachen dann nachher doch wieder auf dem Schreibtisch vom Chef türmen?”

Welche Lehren kann man aus diesem Beispiel ziehen?

1. Die Kanzleileitung gibt nicht nur vor, wie optimale Prozesse aussehen, sie ist – je stärker sie operativ mitarbeitet – auch immer “Objekt” der Prozessverbesserung. Dessen muss man sich als Kanzleileitung bewusst sein, wenn man Optimierungsaufträge verteilt.

2. Eine offene Kommunikation ist Gold wert. Was wäre passiert, wenn die Mitarbeiter geschwiegen hätten? Nun, alle Seiten wären frustriert gewesen: die Mitarbeiter, weil sie die Mühe umsonst aufgewendet haben und auch die Kanzleileitung, weil sich trotz neuer Abläufe de facto nichts verbessert.

3. Zusätzlich wäre auf beiden Seiten das Misstrauen gegenüber den Fähigkeiten der anderen Seite gestiegen.