Bestimmung der angemessenen Versicherungssumme

Angemessen ist die Versicherungssumme dann, wenn im Schadensfall ausreichend Deckung besteht, d.h. die mit dem Versicherer zu vereinbarende Höhe der Versicherungssumme muss sich am betragsmäßig höchsten Risiko der jeweiligen Praxis orientieren, wobei es nicht auf das höchste berechnete Honorar ankommt, sondern insbesondere auf die Mandanten mit der höchsten Steuerlast (Jung, Gedanken eines Steuerberaters zur Höhe…