Haftungsbegrenzung bei Praxisübertragung

Der übernehmende Steuerberater hat keinen Versicherungsschutz für Schadensersatzansprüche, die auf einer Pflichtverletzung des Praxisverkäufers beruhen. Das wird zum Problem, wenn die Versicherungssumme des Verkäufers zur Abdeckung des Schadens nicht ausreicht. Dann muss der Käufer damit rechnen, dass er vom Mandanten in Anspruch genommen wird. Dagegen kann sich der Erwerber schützen.

Steuerberatung auf Handschlag – auf Ihr Risiko!

Sind Sie immer noch ohne schriftlichen Steuerberatungsvertrag unterwegs? Weil Sie das schon immer so gemacht haben? Weil Ihre Mandanten einen schriftlichen Vertrag als Misstrauensvotum deuten würden? Weil es noch immer gut gegangen ist?