Die vorübergehende Umsatzsteuersenkung richtig weitergeben

Die Absenkung der Umsatzsteuersätze für ein halbes Jahr (im Zeitraum vom 1.7.20 bis 31.12.20) ist zumindest im Gebührenrecht alles andere als trivial. Zwar gibt es ein Schreiben des BMF, doch die Anwendung krankt daran, dass die Begrifflichkeiten der StBVV und des Umsatzsteuerrechts einander eben nicht so ohne Weiteres entsprechen.

So sichern Sie Ihren Honoraranspruch!

Das Honorar kann der Steuerberater erst einfordern, wenn er dem Mandanten eine formell korrekte Rechnung geschickt hat. Verjährungsrechtlich kann sich der Steuerberater mit der Rechnung sogar bis zu drei Jahre nach Fälligkeit des Gebührenanspruchs Zeit lassen. So weit sollten Sie es aber nicht kommen lassen!