Die vorübergehende Umsatzsteuersenkung richtig weitergeben
Die Absenkung der Umsatzsteuersätze für ein halbes Jahr (im Zeitraum vom 1.7.20 bis 31.12.20) ist zumindest im Gebührenrecht alles andere als trivial. Zwar gibt es ein Schreiben des BMF, doch die Anwendung krankt daran, dass die Begrifflichkeiten der StBVV und des Umsatzsteuerrechts einander eben nicht so ohne Weiteres entsprechen.