Steuerberaterhaftung – Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Unlängst ist eine Entscheidung des OLG Braunschweig bekannt geworden zur Haftung des aktuellen Beraters für Fehler des Vorberaters. Die knappe Botschaft: Wer als Folgeberater Wertansätze des Vorberaters übernimmt, obwohl eine Prüfung und Berichtigung noch möglich gewesen wären, haftet für einen möglicherweise hieraus entstehenden Schaden.