Haftungsbegrenzung bei Praxisübertragung
Der übernehmende Steuerberater hat keinen Versicherungsschutz für Schadensersatzansprüche, die auf einer Pflichtverletzung des Praxisverkäufers beruhen. Das wird zum Problem, wenn die Versicherungssumme des Verkäufers zur Abdeckung des Schadens nicht ausreicht. Dann muss der Käufer damit rechnen, dass er vom Mandanten in Anspruch genommen wird. Dagegen kann sich der Erwerber schützen.