Schützen Sie sich vor dem Vorwurf „aufgeblähter“ Abrechnungen

Wenn denn der Honorarstreit schon mal im Gange ist, kommt immer mal wieder von Seiten des Mandanten der Vorwurf, dass der Berater für alles viel zu lang gebraucht und astronomische Gebühren abgerechnet habe. Die Rechtsprechung kennt diesen Vorwurf als „unangemessen aufgeblähten Tätigkeitsaufwand“.