Leistungserfassung – aber bitte richtig!

Immer wieder erleiden Steuerberater im Rahmen von Gebührenklagen Schiffbruch mit der Leistungserfassung, insbesondere, wenn es um die Abrechnung von Zeitgebühren geht. Dabei liegen die Fehler im Wesentlichen in zwei Bereichen: Angemessenheit des angesetzten Stundenaufwands für die aufgeführten Aufwandspositionen und Abrechenbarkeit nach den Vorschriften der StBVV. Diesbezüglich ist das Urteil des AG Borken (11.7.17, 12 C…

Schützen Sie sich vor dem Vorwurf „aufgeblähter“ Abrechnungen

Wenn denn der Honorarstreit schon mal im Gange ist, kommt immer mal wieder von Seiten des Mandanten der Vorwurf, dass der Berater für alles viel zu lang gebraucht und astronomische Gebühren abgerechnet habe. Die Rechtsprechung kennt diesen Vorwurf als „unangemessen aufgeblähten Tätigkeitsaufwand“.