Einzelaspekte von Gebührenstreitigkeiten

Das Urteil des AG Dortmund (19.12.18, 420 C 5827/12) enthält lesenswerte Ausführungen zu Einzelfragen die immer wieder bei Honorarstreitigkeiten hochkochen, so etwa wenn der Mandant den Gegenstandswert bestreitet oder die Angemessenheit der Buchführungsgebühr.