Fakturieren Sie zeitnah!

Steuerberater leiden i.d.R unter chronischem Zeitmangel, weshalb nicht immer alle Rechnungen sofort nach der Erledigung der jeweiligen Angelegenheiten, sondern erst einige Zeit später geschrieben werden. Oftmals werden Rechnungen erst kurz vor Ablauf der Verjährung per Mahnbescheid geltend gemacht. Das kann dem Steuerberater zum Nachteil gereichen.

So sichern Sie Ihren Honoraranspruch!

Das Honorar kann der Steuerberater erst einfordern, wenn er dem Mandanten eine formell korrekte Rechnung geschickt hat. Verjährungsrechtlich kann sich der Steuerberater mit der Rechnung sogar bis zu drei Jahre nach Fälligkeit des Gebührenanspruchs Zeit lassen. So weit sollten Sie es aber nicht kommen lassen!