So sichern Sie Ihren Honoraranspruch!

Das Honorar kann der Steuerberater erst einfordern, wenn er dem Mandanten eine formell korrekte Rechnung geschickt hat. Verjährungsrechtlich kann sich der Steuerberater mit der Rechnung sogar bis zu drei Jahre nach Fälligkeit des Gebührenanspruchs Zeit lassen. So weit sollten Sie es aber nicht kommen lassen!