Wann greift das Haftungsprivileg für eine (PartGmbB)?

Nach der Haftungsprivilegierung gemäß § 8 Abs. 4 PartGG kann bei einer Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung die Haftung aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt sein.

Haftungsbegrenzung bei Praxisübertragung

Der übernehmende Steuerberater hat keinen Versicherungsschutz für Schadensersatzansprüche, die auf einer Pflichtverletzung des Praxisverkäufers beruhen. Das wird zum Problem, wenn die Versicherungssumme des Verkäufers zur Abdeckung des Schadens nicht ausreicht. Dann muss der Käufer damit rechnen, dass er vom Mandanten in Anspruch genommen wird. Dagegen kann sich der Erwerber schützen.