Vorteile und Voraussetzungen des Antrags auf Eigenverwaltung in der Insolvenz
Bei einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung wird die Verfahrensverwaltung von der Geschäftsleitung/dem Inhaber des schuldnerischen Unternehmens (=Unternehmensverantwortlicher) selbst initiiert und geführt.