Coronahilfen – Vertretungsbefugnis von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern vor den Verwaltungsgerichten
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer erhalten bei Coronahilfen künftig die Befugnis, ihre Mandanten vor den Verwaltungsgerichten zu vertreten. Hierfür wurde § 67 VwGO geändert.