Leistungserfassung – aber bitte richtig!
Immer wieder erleiden Steuerberater im Rahmen von Gebührenklagen Schiffbruch mit der Leistungserfassung, insbesondere, wenn es um die Abrechnung von Zeitgebühren geht. Dabei liegen die Fehler im Wesentlichen in zwei Bereichen: Angemessenheit des angesetzten Stundenaufwands für die aufgeführten Aufwandspositionen und Abrechenbarkeit nach den Vorschriften der StBVV. Diesbezüglich ist das Urteil des AG Borken (11.7.17, 12 C…