Steuerberatung auf Handschlag – auf Ihr Risiko!

Sind Sie immer noch ohne schriftlichen Steuerberatungsvertrag unterwegs? Weil Sie das schon immer so gemacht haben? Weil Ihre Mandanten einen schriftlichen Vertrag als Misstrauensvotum deuten würden? Weil es noch immer gut gegangen ist? Dann lesen Sie bitte einmal, welche erhebliche Risiken Sie eingehen.

  • Wenn Sie Ihr Honorar einklagen, müssen Sie die Beauftragung darlegen und den Umfang der Beauftragung nachweisen. Wenn Sie bei Vertragsschluss mit Ihrem Auftraggeber alleine waren, dann steht – ohne schriftlichen Vertrag – Wort gegen Wort. Wem soll der Richter glauben?
  • Können Sie den Auftrag nicht nachweisen, haben Sie umsonst gearbeitet.
  • Findet der Richter, dass Sie unangemessen hohe Gebühren berechnet haben, riskieren Sie, dass der Mandant bereits gezahltes Honorar der Vorjahre zurückfordert.
  • Bei Schadensersatzprozessen müssen Sie nachweisen, womit Sie nicht beauftragt waren (Negativbeweis).

In all diesen Fällen sorgt ein schriftlicher Vertrag für Klarheit!

PRAXISTIPP: Insbesondere zertifizierte Mandanten müssen alle wesentlichen Vertragsbeziehungen dokumentieren – also auch den Steuerberatungsvertrag. Wie professionell wirkt es, wenn Sie vom Mandanten erst aufgefordert werden müssen.