Unlängst ist eine Entscheidung des OLG Braunschweig bekannt geworden zur Haftung des aktuellen Beraters für Fehler des Vorberaters. Die knappe Botschaft: Wer als Folgeberater Wertansätze des Vorberaters übernimmt, obwohl eine Prüfung und Berichtigung noch möglich gewesen wären, haftet für einen möglicherweise hieraus entstehenden Schaden.
Die ganze Entscheidung lesen Sie in Kanzleiführung professionell.