Was passiert in einer Kanzlei, die verkauft werden soll, wenn die Mitarbeiter hiervon vorher nicht informiert werden?
Im besten Fall sickert etwas durch und gibt Anlass zu Vermutungen jedweder Art, insbesondere zum Thema Kündigung. Ganz schlecht ist aber, wenn die Mitarbeiter von der Kanzleileitung informiert werden und diese dann den Raum kommentarlos verlässt, ohne auch jetzt etwas zu erwähnen.
Naturgemäß werden die Mitarbeiter kaum gesprächsbereit sein. Erst als sie von dritter Seite erfuhren, niemand werde entlassen, lockerte sich die Atmosphäre. Die Mitarbeiter waren dank dieser Mitteilung beruhigt, hätten sich aber diese Mitteilung von der Kanzleileitung gewünscht.
Fazit: Die Verkaufsabsicht sollte den Mitarbeitern frühzeitig bekannt gegeben werden. Ebenso, ob Kündigungen ins Haus stehen. Das trägt zur Ruhe bei bzw. lässt Zeit, sich nach einem anderen Job umzusehen.
Nicht vergessen werden darf aber auch, dass die Mitarbeiter mit dem Nachfolger /der Nachfolgerin klarkommen müssen. Deshalb ist deren Einbindung empfehlenswert.