Prozessoptimierung muss gewollt sein

Immer wieder kommt es vor, dass die Kanzleileitung Mitarbeiter damit beauftragt, die Prozesse zu definieren und zu optimieren. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Prozesse müssen auch umgesetzt werden, und zwar von allen, auch der Kanzleileitung. Solange diese nicht diese Prozesse selbst nicht lebt, fragen sich die MitarbeiterInnen zu Recht, warum denn ausgerechnet sie das sollen.

Im Klartext heißt das, dass auch die Kanzleileitung die neuen Prozesse leben muss. Nur so lässt sich z.B. der Flaschenhals beseitigen, der i.d.R. bei der Kanzleileitung angesiedelt ist. Ansonsten provoziert man die Bewertung dieser Maßnahme als fruchtlos, weil doch alles über die Kanzleileitung, und damit den Flaschenhals läuft.

Und die Kanzleileitung sollte noch eins bedenken: Je mehr die MitarbeiterInnen selbst Verantwortung tragen und Arbeiten selbstständig erledigen, desto mehr Zeit hat die Kanzleileitung, sich mit Führungsaufgaben zu beschäftigen, wozu nicht nur die Digitalisierung oder Personalführung zählt, sondern die gesamte Steuerung der Kanzlei in Richtung ihrer krisenfesten Ausrichtung.

Empfehlung:

Sichten und nutzen Sie das Potenzial der MitarbeiterInnen zur eigenen Entlastung!