Vorwort
Jedes neue Jahr beginnt wie immer mit guten Vorsätzen. Dazu gehört natürlich auch, die Kanzlei erfolgreich aufzustellen, insbesondere die Kennzahlen und deren Verbesserung im Auge zu haben. Aber auch die Digitalisierung von Prozessen gehört dazu. Das ist jedoch nicht alles.
Denn Kennzahlen und Prozesse sind sachliche Faktoren, die zwar wichtig, aber nicht alles sind. Neben dem Geldzuwachs aus Kennzahlen und Prozessen gehört auch die persönliche Ebene dazu. Wohlbefinden und ein gesundes Leben werden in Zeiten, die zunehmend von Anonymität und Zeitnot geprägt sind, immer wichtiger. Widmen wir uns also verstärkt den persönlichen Bedürfnissen von Partnern/innen, Mitarbeitenden, Freunden und Bekannten. Denn nur wer Spaß an der Arbeit hat, der kann auch zum Erfolg der Kanzlei beitragen. Nur die erfolgreiche Kanzleileitung kann sich auch verstärkt um Freunde und Bekannte kümmern. Das alles setzt Gesundheit voraus. Es lohnt sich daher, in die Gesundheit zu investieren.
Ihre Gerd Otterbach, Michael Loch und Hans-Günther Gilgan
Unser Experte Raymond Wilbois verstorben
Am 24.12.2023 verloren wir völlig unerwartet im Alter von 76 Jahren unseren geschätzten Experten, Raymond Wilbois. Er machte sich als Unterstützer und „Netzwerker“ von proStB einen Namen. Er entwickelte die „WERTimpulse“, führte proStB Experten zu und war in Seminaren und Workshops für uns tätig. Die Teilnehmer schätzten seine einfühlsame und von ungeheurem Wissen geprägte Art. Wir verlieren mit ihm einen großen Unterstützer von proStB.
Widerspruch per einfacher E-Mail entspricht nicht den gesetzlichen Formvorschriften
Das Landessozialgericht (LSG) Hessen hat durch Urteil vom 18.10.2023, – L 4 SO 180/21 -, entschieden, dass ein per einfacher E-Mail eingelegter Einspruch unwirksam ist.
Der schwerbehinderte Kläger hatte zunächst Einspruch einen Verwaltungsakt per E-Mail eingelegt. Diesen wies die Behörde als formell unzulässig ab. Dann legte er den Widerspruch fristgemäß per Fax ein. Zugleich erhob er Klage mit dem Antrag, die Behörde zu verpflichten, auch den als einfache E-Mail eingelegten Widerspruch anzuerkennen.
Begründung
Aufgrund seiner Schwerbehinderung sei es dringend notwendig, mit Behörden und Gerichten einfach und unkompliziert per E-Mail zu kommunizieren. Die Kosten für De-Mail und das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) seien nicht in der Regelbedarfsbemessung für die Sozialhilfe enthalten. Er werde als behinderter Mensch benachteiligt und sein Anspruch auf barrierefreie Kommunikation werde verletzt.
Das Gericht wies die Klage ab, weil es keine Benachteiligung erblickte, da der Kläger über ein Faxgerät verfügte, das er unschwer hätte verwenden können und schließlich auch verwendet hat. Bleibt die Frage, wie zu entscheiden wäre, wenn der Kläger kein Fax gehabt hätte.
Neue Homepage
Weniger ist mehr, nach dem Motto haben wir unsere Homepage umgestaltet. Dabei haben wir unser Augenmerk vor allem der Auffindbarkeit der Seite im Netz. gerichtet Wir haben weiter bewusst auf jegliche Selbstdarstellungen verzichtet und uns lediglich auf die Darstellung des Leistungsspektrum von proStB beschränkt. Ähnlich wie man von einem Steuerberater erwartet, dass er das Steuerrecht beherrscht, erwartet man von uns, dass wir Kanzleiorganisation können. Eine Werbung damit wäre eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten.
Women’s Workshops gehen wieder an den Start
Die Women’s Workshops werden fortgeführt, jetzt sogar mit einer eigenen Landing-Page unter dem Namen „Her Business Talk“. Unter der Leitung von StB Antje Schirmer und StB Carina Heckmann werden speziell Frauen-berührende Themen in diesem Workshop bearbeitet.
Termin:
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