von Raymond Wilbois
Wenn heute über Mitarbeiterführung als Qualitätskriterium erfolgreicher Unternehmen gesprochen oder geschrieben wird, dann definiert sich Führung inzwischen auch unter dem Aspekt der “Gesunden Führung”. Ein gesundheitsförderliches Führungsverhalten beinhaltet Verhaltensweisen, die darauf abzielen, die Arbeitsbedingungen, die Arbeitsorganisation und die Arbeitszeiten für die Mitarbeiter, aber auch für die eigene Person so zu gestalten, dass Überforderung und Dauerstress möglichst vermieden werden.
Hinzu kommt die gesundheitsbezogene Achtsamkeit. Diese bezieht sich auf die Aufmerksamkeit gegenüber gesundheitsrelevanten Signalen und damit auf das Erkennen von Stress oder Überlastung. Führungskräfte müssen neben ihren Managerqualitäten auch um die Gesetzesmäßigkeiten
einer “inspirierenden Führung” wissen. Sie gehört zur “Gesunden Führung”.
Die Studien zum Thema “Gesunde Führung” haben insgesamt ein wichtiges Ergebnis gebracht: Nur eine Minderheit hat das Thema etabliert. Für Steuerberatungskanzleien liegen derzeit noch keine Werte vor. Als weitere Feststellung gilt, dass die psychische Gesundheit im Unternehmen, d.h. auch in einer Kanzlei, durch die Verbesserung der besonderen Führungsmethodik ein angenehmes Betriebsklima schafft. Hinzu kommen die Kernelemente “Selbstbestimmung” und “Selbstbefähigung” als wichtige Treiber für die Struktur einer “Gesunden Führung”.
Die psychische Gesundheit ist von der physischen Gesundheit nicht zu trennen, weil im Arbeitsleben beide Komponenten zusammenspielen.
Wer sich mit der “Gesunden Führung” tiefergehend auseinandersetzt, kommt nicht umhin sich auch mit der Kanzleikultur zu beschäftigen. Die Zeit dafür ist mehr als reif, denn der Wertewandel, auch im Hinblick auf die Work-Life-Balance, ist inzwischen im allgemeinen Blickfeld.
Der Autor dieses Beitrages ist selbstständiger Verhaltenstrainer und bietet zu dem beschriebenen Themenkomplex am 25. November 2020 im Tryp Hotel Münster eine entsprechende Seminar-Tagesveranstaltung für Führungskräfte in Kanzleien an.