Insolvenzverfahren des Steuerberaters – Bestellung futsch

Ein laufendes Insolvenzverfahren führt nicht automatisch zum Widerruf der beruflichen Zulassung. Es muss aber stets sichergestellt sein, dass Mandanteninteressen durch die wirtschaftliche Schieflage nicht gefährdet sind.

Aber: Der betroffene Steuerberater trägt die Darlegungs- und Feststellungslast für diesen gesetzlichen Ausnahmetatbestand. (FG Hamburg 4.5.21, 6 K 35/20, NZB BFH VII B 90/21) .

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