Steuerberater und Wirtschaftsprüfer erhalten bei Coronahilfen künftig die Befugnis, ihre Mandanten vor den Verwaltungsgerichten zu vertreten. Hierfür wurde § 67 VwGO geändert.
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer können jetzt Beratung aus einer Hand anbieten: von der Durchführung der Antragsverfahren bis zur Einlegung der entsprechenden Rechtsmittel.
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