Coronahilfen – Vertretungsbefugnis von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern vor den Verwaltungsgerichten

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer erhalten bei Coronahilfen künftig die Befugnis, ihre Mandanten vor den Verwaltungsgerichten zu vertreten. Hierfür wurde § 67 VwGO geändert.

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer können jetzt Beratung aus einer Hand anbieten: von der Durchführung der Antragsverfahren bis zur Einlegung der entsprechenden Rechtsmittel.

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