Beschäftigen Sie auch Steuerberater in freier Mitarbeit?

Dann wird Sie dieses Urteil interessieren. Das SG Stuttgart befasste sich nämlich mit der Sozialversicherungspflicht einer in freier Mitarbeit tätigen Steuerberaterin.

Nach Auffassung des Sozialgerichts gelten die allgemeinen Abgrenzungsmaßstäbe auch für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Tätigkeit als Steuerberater, unbeschadet dessen, dass der Steuerberater ein unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege und Angehöriger eines freien Berufs ist. Eine Besprechung dieser Entscheidung finden Sie bei KP Kanzleiführung professionell.