So sichern Sie Ihren Honoraranspruch!

Das Honorar kann der Steuerberater erst einfordern, wenn er dem Mandanten eine formell korrekte Rechnung geschickt hat. Verjährungsrechtlich kann sich der Steuerberater mit der Rechnung sogar bis zu drei Jahre nach Fälligkeit des Gebührenanspruchs Zeit lassen. So weit sollten Sie es aber nicht kommen lassen!

Haftungsfallen bei einem Mandat in der Krise

Vermutlich wird bei Ihnen auch das Telefon nicht stillstehen. Mandanten wollen wissen, wie das mit dem Kurzarbeitergeld ist oder wo und wie man die Liquiditätshilfen beantragt. Bei allem Verständnis für die Notlage der Mandanten sollten Sie jetzt aber erst einmal an Ihre eigene Sicherheit denken.