Beschäftigen Sie auch Steuerberater in freier Mitarbeit?
Dann wird Sie dieses Urteil interessieren. Das SG Stuttgart befasste sich nämlich mit der Sozialversicherungspflicht einer in freier Mitarbeit tätigen Steuerberaterin.
Dann wird Sie dieses Urteil interessieren. Das SG Stuttgart befasste sich nämlich mit der Sozialversicherungspflicht einer in freier Mitarbeit tätigen Steuerberaterin.
Meistens gründet man ein Unternehmen einmal und verkauft es einmal. Auf entsprechend wenig eigene Erfahrungen kann man zurückgreifen, wenn es dann so weit ist. Erschwerend kommt hinzu, dass die Probleme dazu neigen, an Stellen aufzutreten, an denen man sie nicht erwartet hätte.
Die Absenkung der Umsatzsteuersätze für ein halbes Jahr (im Zeitraum vom 1.7.20 bis 31.12.20) ist zumindest im Gebührenrecht alles andere als trivial. Zwar gibt es ein Schreiben des BMF, doch die Anwendung krankt daran, dass die Begrifflichkeiten der StBVV und des Umsatzsteuerrechts einander eben nicht so ohne Weiteres entsprechen.
Neben den jährlichen Berufsstatistiken gibt die BStBK in dreijährigem Turnus mit den STAX ein interessantes Zahlenwerk heraus, das 2018 auch um zwei Sondererhebungen ergänzt wurde, eine zum Stand der Digitalisierung in den Kanzleien und eine zu Kanzleien als attraktive Arbeitgeber. Dabei wird eines deutlich: Einzelkanzleien und Sozietäten/StB-Gesellschaften haben unterschiedliche Voraussetzungen im Markt.
Jedes Jahr veröffentlicht die Bundessteuerberaterkammer die Berufsstatistik des Vorjahres. Das Zahlenwerk vermittelt auf den ersten Blick einen eher statischen Eindruck. Betrachtet man aber die Zahlenreihen seit 2010, so lassen sich sehr schön wichtige demographische und strukturelle Entwicklungen ablesen.