Mehr als die Übernahme der Mindestbeiträge zur Berufshaftpflichtversicherung sozialversicherungspflichtig
Der 12. Senat des Bundessozialgerichts hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BFH zum Einkommensteuerrecht entschieden, dass die Übernahme des für die Mindesthaftpflichtversicherung von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen jeweils aufzuwendenden Versicherungsbeitrags für diese einen geldwerten Vorteil und damit beitragspflichtiges Arbeitsentgelt darstellt.