Steuerberatungsvertrag

Schlechte Erfahrungen im Rahmen von Honorar- und Schadensersatzprozessen veranlassen immer mehr Steuerberater, sich intensiver mit dem Thema „Steuerberatungsvertrag“ zu befassen. In der Regel wurden und werden Steuerberatungsverträge immer noch mündlich geschlossen. Damit sind sie zwar wirksam vereinbart, aber wenn es Streit über Grund und/oder Höhe des Honorars gibt oder der Auftraggeber Schadensersatz geltend macht, dann versagen sie ihren Dienst, denn im Rahmen der Darlegungs- und Beweislast im Zivilgerichtsverfahren können sie dem Gericht nicht als Beweismittel vorgelegt werden, so dass der Steuerberater auf andere, erheblich schwächere Formen des Beweises angewiesen ist. Besonders trübe sieht es aus, wenn er bei Vertragsschluss mit seinem Auftraggeber allein war: Dann steht Wort gegen Wort.
Schließlich kommt es auch verstärkt zu Rückforderungen bereits gezahlten Honorars. Auch hier ist der Steuerberater für die Auftragserteilung beweispflichtig. 

Beschreibung

Der Wert des Mandatsverhältnisses – innerhalb der Jahre oft mehrere tausend Euro – lässt die Arbeit auf Basis bloß mündlicher Abreden seltsam erscheinen. In der freien Wirtschaft wäre es jedenfalls undenkbar, bei derartigen Summen nicht mit schriftlichen Verträgen zu arbeiten.

Minimieren Sie daher vorstehende Risiken zukünftig und regeln Sie diesen Gesamtprozess rechtssicher. Die praktische Umsetzung ist gar nicht so schwierig.

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