Allein schon aus berufsrechtlicher Sicht ist das Thema Verschwiegenheit und damit auch die Beachtung des Datenschutzes selbstverständliche Basis unseres täglichen Handelns. Darüber hinaus ist zwingend geltendes Datenschutzrecht zu beachten – im Übrigen unabhängig davon, ob ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist oder nicht.
Es ist festzustellen, dass in den letzten Jahren die Fälle der Verstöße gegen diese Regelungen nicht nur wesentlich angestiegen sind, sondern dass Sanktionen immer vehementer ausgesprochen werden. Allein die zunehmende “Entdeckungsquote” zeigt, wie sensibel die Handhabung zum Datenschutzrecht geworden ist. Wir schützen Sie!
Beschreibung
Als zertifizierte Datenschutzbeauftragte nehmen wir eine Ist-Analyse vor und sagen Ihnen nach einem Ampelsystem, wo Handlungsbedarf besteht oder bestehen könnte. Gerne sind wir im Rahmen dessen anschließend als externer Datenschutzbeauftragter tätig. Unser Anspruch ist es, den gesamten Prozess so für Sie zu gestalten, dass Sie den Rücken frei haben für die wesentlichen Aufgaben in Ihrer Kanzlei.