Die Arbeitssicherheit zu organisieren (auch in einer Steuerkanzlei) ist eine gesetzliche Verpflichtung, der jeder Arbeitgeber nachkommen muss.
Das Thema Arbeitssicherheit muss gelöst werden.
Wenn in Steuerberaterkanzleien keine Zeit übrig ist für die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes, kann das Folgen haben, denn die Sicherstellung der Arbeitssicherheit ist Pflicht nach dem Arbeitssicherheitsgesetz. Eine Lösung, um die Arbeitssicherheit gesetzeskonform zu organisieren und zu überwachen, ist, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Unsere Experten helfen Ihnen bei der Organisation der Arbeitssicherheit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz, sodass Sie sich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können und damit den internen Aufwand in Ihrer Kanzlei so gering wie möglich halten.
Erstellt werden Gefährdungsbeurteilungen für den Betrieb, Tätigkeiten, Mutterschutz und in Kooperation auch die Gefährdungsbeurteilungen Psyche. Des Weiteren erstellen unsere Experten Betriebsanweisungen und unterweisen ihre Mitarbeiter, führen Sitzungen zum Arbeitssicherheitsausschuss durch etc. Inklusiv aller geforderten Dokumentation.