Take a break – have an idea!
Es macht Sinn, sich einmal komplett aus dem Kanzleialltag auszublenden und sich mit seinen Mitarbeitenden Zeit zu nehmen, darüber nachzudenken, wie es weitergehen soll.
Kennen Sie alle Potentiale Ihrer Kanzlei? Sind Ihnen genauso alle Schwachstellen bewusst?
Mit unserer Perspektivberatung führen wir nicht nur eine Ist-Analyse durch, sondern helfen Ihnen bei der Optimierung Ihrer Kanzlei.
Profitieren Sie von
Es macht Sinn, sich einmal komplett aus dem Kanzleialltag auszublenden und sich mit seinen Mitarbeitenden Zeit zu nehmen, darüber nachzudenken, wie es weitergehen soll.
Ihr Ziel ist es, die Organisation in den Kanzleien der steuerberatenden Berufe zu optimieren und zukunftsorientiert zu gestalten. Zudem möchten wir die laufende Begleitung der Kanzleien bei auftretenden Einzelproblemen gewährleisten.
Die Perspektiv-Beratung beginnt mit einer Aufnahme des Ist-Zustandes der Kanzlei. Gemeinsam mit Ihnen prüft ein erfahrener Kanzleiberater Ihre Kanzlei auf Möglichkeiten der Verbesserung der Organisation, Anpassung der Abläufe an die aktuellen technischen Hilfsmittel/Instrumente sowie die Ausrichtung der Geschäftsfelder Ihrer Kanzlei an die zukünftigen Anforderungen des Marktes.
Wir möchten Ihnen als Kanzlei Impulse durch einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch geben. Quartalsweise finden zielorientierte und moderierte Workshops mit 8 bis 12 Kanzleien statt. Dabei erhalten Sie exklusive Einblicke in die Kennzahlen, Arbeitsabläufe und Führungsmethoden Ihrer Kollegen.
Mit der Zertifizierung dokumentieren Sie nach Außen, dass Ihre Kanzlei nach den Normen der DIN ISO EN 9000/2015 organisiert und damit alle Maßnahmen getroffen wurden, um für Mandanten und Interessenten eine höchstmögliche Beratungsqualität vorzuhalten.
Wissenswertes in unseren Expertenbeiträgen
Aus dem Schriftformerfordernis des § 623 BGB folgt, dass ein Kündigungsschreiben richtig unterschrieben werden muss. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Der 12. Senat des Bundessozialgerichts hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BFH zum Einkommensteuerrecht entschieden, dass die Übernahme des für die Mindesthaftpflichtversicherung von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen jeweils aufzuwendenden Versicherungsbeitrags für diese einen geldwerten Vorteil und damit beitragspflichtiges Arbeitsentgelt darstellt.
Die Einschaltung einer Verrechnungsstelle auch für Angehörige der steuerberatenden Berufe gehört schon lange zu den Selbstverständlichkeiten im Berufsstand. Nur wird sie – trotz ihrer unbestreitbaren Vorteile – bisher nicht so genutzt, wie man es erwarten dürfte.
Profitieren Sie von der Erfahrung unserer 20+ Experten
Nachdem sich die Benchmarking-Workshops als Erfolg herausgestellt haben, haben wir weitere, nach Bedarf unserer Kunden ausgerichtete Workshops in Vorbereitung.
Die Geschäftsführung von proStB hat beschlossen, mit Wirkung zum 1.1.2023 die Verbreitung des Mandanten-Onboarding Tools „Virtual Guide“ zu unterstützen.
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